Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AAA Abrechnung aktuell
  3. Venöse Blutentnahmen nur unter unmittelbarer ärztlicher Überwachung

Berufsrecht/VertragsarztrechtVenöse Blutentnahmen nur unter unmittelbarer ärztlicher Überwachung

Abo-Inhalt26.01.20264 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Tim Hesse und Rechtsreferendarin Sophie Charlotte Dammann, Dortmund/Münster, kanzlei-am-aerztehaus.de

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat bestätigt, dass venöse Blutentnahmen durch nichtärztliches Personal eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde darstellen, die ohne hinreichende ärztliche Überwachung nicht an nichtärztliches Personal delegiert werden darf. Eine rein telefonische oder telemedizinische ärztliche Erreichbarkeit ist dabei nicht ausreichend (Beschluss vom 09.10.2025, Az. 21 ZB 24.1347).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AAA 2/2026, S. 15 · ID: 50663390

Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte