Editorial
Abrechnung: Hinweis auf Gegenstandswert!
AK
Leseprobe
Fachbeitrag
Seite 21
02.02.2026
2 Min. Lesedauer
§ 49b Abs. 5 BRAO ist eine versteckte Vorschrift. Dort steht, wenn wir ein Mandat nach dem Gegenstandswert abrechnen wollen, dass wir vor der Übernahme des Auftrags unsere Mandanten darauf hinweisen müssen.