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AbgabenordnungOrdnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung

Abo-Inhalt13.01.20269 Min. Lesedauer IWW Institut

Die OFD Karlsruhe informiert in ihrem Merkblatt vom 30.12.2024 (S 0315-St 42) zum Thema „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung“.

Für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen gelten die Vorschriften der AO, insbes. die §§ 145–147 AO. Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen hat das BMF in den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, BMF 28.11.2019, IV A 4 – S 0316/19/10003 :001, BStBl. I 2019, 1269, geändert durch BMF 11.3.2024, IV D 2 – S 0316/21/10001 :002, BStBl. I 2024, 374) geregelt.

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AUSGABE: AStW 2/2026, S. 129 · ID: 50670998

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