Grunderwerbsteuer
Zur Anwendung des § 6a GrEStG bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens
Der BFH hatte bereits 2019 in gleich sieben Fällen zur grunderwerbsteuerlichen Konzernbefreiung nach § 6a GrEStG entschieden und legte die Konzernklausel extensiv zugunsten der Steuerpflichtigen aus. Die Finanzverwaltung folgte diesen ...