Annahmeverzug
Drei auf einen Streich: Neues zum „Böswilligen Unterlassen“ nach § 615 S. 2 BGB, § 11 Nr. 2 KSchG
In der arbeitsgerichtlichen Praxis spielte über viele Jahre § 615 S. 2 BGB und nach einer unwirksamen Kündigung § 11 Nr. 2 KSchG keine große Rolle. In der letzten Zeit verlangen gleich drei Urteile des BAG Aufmerksamkeit.