Gewinnermittlung
Kein Wechsel zur EÜR, um das Mehrergebnis aus einer Betriebsprüfung zu glätten
PFB
23.04.2025
2 Min. Lesedauer
Ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger hat sein Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich wirksam ausgeübt, wenn er eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und ...