Gewinnermittlung
Kein Wechsel zur EÜR, um das Mehrergebnis aus einer Betriebsprüfung zu glätten
Ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger hat sein Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich wirksam ausgeübt, wenn er eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und ...