Einkommensteuer
Umzug wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers ist nicht beruflich veranlasst
MBP
21.05.2025
2 Min. Lesedauer
Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Dies gilt nach Ansicht des BFH (5.2.25, VI R 3/23, Abruf-Nr. 247666; PM ...