Geschäftsführerhaftung
BGH zur D&O-Versicherung: Klausel über automatisches Vertragsende bei Insolvenz unwirksam
Gegen das insolvenzbedingte Haftungsrisiko können Unternehmen zugunsten ihrer Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Vorstände und leitenden Angestellten eine D&O-Versicherung abschließen. Die Klauseln in den Versicherungsbedingungen ...
