Geschäftsführerhaftung
BGH zur D&O-Versicherung: Klausel über automatisches Vertragsende bei Insolvenz unwirksam
VK
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15.04.2025
4357 Min. Lesedauer
Gegen das insolvenzbedingte Haftungsrisiko können Unternehmen zugunsten ihrer Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Vorstände und leitenden Angestellten eine D&O-Versicherung abschließen. Die Klauseln in den Versicherungsbedingungen ...