Vermeidung von teuren Fehlern
Fristberechnung bei der Veräußerung von Kryptowährungen
Nachdem der BFH die Auffassung des BMF bestätigt hat, dass es sich bei Kryptowährungen um „andere“ Wirtschaftsgüter für Zwecke des § 23 EStG handelt, rückt vermehrt die Frage nach der zutreffenden Fristberechnung im Rahmen der ...