Investmentsteuergesetz
Die neue Wegzugsbesteuerung für (Spezial-)Investmentanteile im Privatvermögen
PIStB
28.04.2025
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In der Regel hängt die Stundung von der Leistung einer Sicherheit ab (§ 6 Abs. 4 S. 2 AStG). Das Verfahren hierfür richtet sich nach den §§ 241 ff. AO.