Kostenfestsetzung
Prozessverzögerung kann teuer werden
RVGprof
Leseprobe
20.08.2022
7207 Min. Lesedauer
Gemäß § 38 GKG kann das Gericht außer im Fall des § 335 ZPO einer Partei eine besondere Gebühr mit einem Gebührensatz von 0,3 bis 1,0 auferlegen, wenn durch ein Verschulden dieser Partei oder ihres Vertreters ein neuer Termin zur ...