Kanzleiorganisation
Klare Anweisung zur Eintragung von Fristen entlastet Anwälte
Ein Anwalt darf sich auf Fristen- oder Erledigungsvermerke in der Handakte verlassen. Hat er sein Personal geschult und unmissverständlich angewiesen, Fristen stets zuerst im Kalender einzutragen, bevor Vermerke in der Akte erfolgen, ist er ...