Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Benachrichtigung des Steuerberaters über den Erlass eines Strafbefehls
PStR
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03.07.2023
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Ein Steuerberater muss über den Erlass eines Strafbefehls informiert werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Das hat das LG Köln aktuell entschieden.