
Gemeinnützigkeit
BFH präzisiert: Das fällt unter die „Förderung des demokratischen Staatswesens“ in § 52 AO
Der BFH hat sich im Fall einer Petitionsplattform näher mit dem gemeinnützigen Zweck „Förderung des demokratischen Staatswesens“ in § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 24 AO befasst. Dabei hat er diese Gelegenheit insbesondere genutzt, um diesen ...