Gemeinnützigkeit
So wahrt Körperschaft mit kleinem Nutzerkreis § 52 Abs. 1 S. 2 AO und sichert Gemeinnützigkeit
Gemeinnützige Körperschaften haben oft sehr spezielle Zielsetzungen und Zielgruppen. Das kann mit dem gemeinnützigkeitsrechtlichen Grundsatz der Förderung der Allgemeinheit kollidieren. In der Praxis lässt sich diese Kollision aber meist ...