Steuergestaltung
BFH klärt wirtschaftliches Eigentum und Missbrauch bei Cum-Cum
PStR
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24.06.2025
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Der BFH hat zu einer sog. Cum-Cum-Gestaltung entschieden, dass zur Sicherheit übereignete Aktien dem Sicherungsnehmer als kurzfristigem Inhaber der Aktien zuzurechnen sind, wenn dieser die wesentlichen Rechte (insbesondere Veräußerung und ...