Erbschaftsteuer
Rückwirkende Betriebsaufgabe durch den Erben: keine Nachlassverbindlichkeit
PU
25.08.2025
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Die nachträgliche, vom Erben erklärte Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3b S. 2 EStG) kann teure Folgen haben: Entsteht dadurch ein Aufgabegewinn, sind die darauf entfallende Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nicht als ...