Absetzung für Abnutzung
Gebäude-AfA: Kürzere Restnutzungsdauer kann durch Wertgutachten nachgewiesen werden
Bekanntlich wird ein Gebäude i. d. R. nach festen AfA-Sätzen (z. B. 2 % pro Jahr) abgeschrieben. Wird aber im Rahmen eines Wertgutachtens die Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der Wertermittlungsverordnung bestimmt, kann diese der ...