Arbeitsrechtliche Kündigung (Teil 2)
So wird die gerichtliche Vertretung der Kündigung mit Zustimmungserfordernis abgerechnet
Wenn die Kündigung eines Arbeitnehmers (in den Fällen der §§ 85 ff. SGB IX, § 18 Abs. 1 S. 2 BEEG, § 17 Abs. 2 S. 1 MuSchG) der Zustimmung einer besonderen behördlichen Stelle bedarf, gilt § 4 S. 4 KSchG. Diese Vorschrift ...