Abänderungsverfahren
So wird ein erst nach der Ausgangsentscheidung entstandenes Anrecht ausgeglichen
Ein Anrecht, das nicht im öffentlich-rechtlichen VA nach früherem Recht ausgeglichen werden konnte, weil es seinerzeit noch nicht existent war, kann auch nicht in ein späteres Abänderungsverfahren einbezogen werden. Wenn es später mit ...