Gesetzesvorhaben/Darelehensvermittlung
Vermittlung von Raten- und Verbraucherkrediten ab 2026 reguliert: Neue Erlaubnis nach § 34k GewO
VVP
17.07.2025
20 Min. Lesedauer
Ab dem 20.11.2026 benötigen alle Vermittler, die allgemeine Verbraucherdarlehen – also Raten- oder Verbraucherkredite – vermitteln, eine Erlaubnis nach dem neuen § 34k GewO. Dies sieht der am 23.06.2025 veröffentlichte Gesetzentwurf ...