Arbeitszeugnis
ArbN will überdurchschnittliche Beurteilung: Dann muss er die Tatsachen dafür beweisen
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21.10.2024
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Erhält ein ArbN ein Arbeitszeugnis, in dem ihm der ArbG eine durchschnittliche bzw. befriedigende Leistung bescheinigt, trägt er die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, wenn er eine überdurchschnittliche Beurteilung anstrebt.