VerfahrensrechtBericht zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (§§ 146a und 146b AO)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 7.1.26 den abschließenden Bericht zur Evaluierung des „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ veröffentlicht.
Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom 22.12.16 führte neue Vorschriften zur Sicherstellung der Unveränderbarkeit digitaler Aufzeichnungen ein, insbesondere §§ 146a und 146b AO sowie die Kassensicherungsverordnung. Das BMF beauftragte das BZSt mit der retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung, die vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, also zum Ende 2020, durchgeführt werden sollte. Aufgrund unterschiedlicher Anwendungszeitpunkte der Vorschriften lag jedoch zunächst kein ausreichendes Datenmaterial vor. Ein Zwischenbericht des BZSt wurde 2020 vorgelegt. Der jetzt vorliegende Bericht schließt die Evaluierung ab.
- Denvollständigen Bericht finden Sie unter: www.iww.de/s14979
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