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Leserforum GOÄMedikamentenplan bei Privatpatienten abrechnen

24.02.2021130 Min. LesedauerVon (dieser Beitrag wurde am 08.06.2022 aktualisiert)

| Frage: „Wie können wir die Erstellung/Kontrolle eines Medikamentenplans bei Privatpatienten abrechnen?“ |

Antwort: Im EBM gibt es u. a. eine Zuschlagsposition (EBM-Nr. 01630; 39 Punkte; 4,34 Euro), deren obligater Leistungsinhalt das

  • Erstellen eines Medikationsplans sowie
  • die Aushändigung des Medikationsplans in Papierform
    • an den Patienten oder
    • dessen Bezugsperson umfassen.

Die Bundesärztekammer empfiehlt bei Privatpatienten für diese Leistungen die Abrechnung der Nr. 70 GOÄ analog (Nr. 70 GOÄ: Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitunfähigkeitsbescheinigung; 40 Punkte; 5,36 Euro beim Faktor 2,3).

Auch im Wiederholungsfall bei erheblicher Änderung der Medikation kann diese Position erneut angesetzt werden!

AUSGABE: AAA 5/2021, S. 1 · ID: 46661400

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