Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage

Berufsrecht/VerordnungBundesverwaltungsgericht stärkt Arztgeheimnis – weitreichender Schutz der Patientenakten

Abo-Inhalt28.04.20225204 Min. LesedauerVon RAin Stella Tönnessen, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Düsseldorf, Berlin

| Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass ein Arzt die Herausgabe von Patientenakten auch dann verweigern kann, wenn ein auffälliges Verordnungsverhalten erkennbar ist. Ärzte können auf weitreichenden Schutz der Patientenakten bauen (Urteil vom 10.03.2022, Az. 3 C 1.21). |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AAA 5/2022, S. 15 · ID: 48238103

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte