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Berufsrecht/VerordnungBundesverwaltungsgericht stärkt Arztgeheimnis – weitreichender Schutz der Patientenakten
Abo-Inhalt28.04.20225204 Min. LesedauerVon RAin Stella Tönnessen, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Düsseldorf, Berlin
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| Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass ein Arzt die Herausgabe von Patientenakten auch dann verweigern kann, wenn ein auffälliges Verordnungsverhalten erkennbar ist. Ärzte können auf weitreichenden Schutz der Patientenakten bauen (Urteil vom 10.03.2022, Az. 3 C 1.21). |
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AUSGABE: AAA 5/2022, S. 15 · ID: 48238103
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