GebührenrechtAbrechnung von Speziallaborleistungen – Warten auf die GOÄ-Reform
| Um Laborleistungen erbringen zu können, schließen niedergelassene Hausärzte sich regelmäßig einer Laborgemeinschaft an. Dort werden die Proben entsprechend der veranlassten Laborleistung analysiert und abschließend wird ein Befundbericht verfasst, der dann wieder dem Hausarzt zugeht. Handelt es sich dabei um Basislaborleistungen, so kann der Hausarzt die jeweiligen Laborleistungen direkt gegenüber dem Patienten bzw. der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Etwas anderes gilt derzeit noch für Leistungen des Speziallabors: Bedient der Hausarzt sich auch hier der Analyse im Rahmen der Laborgemeinschaft, so soll er wiederum nicht berechtigt sein, selbst unmittelbar abzurechnen. Insbesondere die veralteten Regelungen der GOÄ sorgen für pikante rechtliche Unsicherheiten. |
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