GOÄ 2024
Abrechnungsempfehlungen für das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz geändert
24.01.2024
5 Min. Lesedauer
Sie haben die Ausgabe 24.01.2024 abgeschlossen.
| Beabsichtigt ein Bewerber, einen zur Nachfolge ausgeschriebenen Praxissitz nach der Zulassung weiterzuveräußern, fehlt es am Willen zur Praxis-Fortführung, und es sind andere Bewerber vorrangig zu berücksichtigen (SG Detmold 19.06.2023, S 24 KA 2/23 ER). |
ID: 49817702