ErbrechtTestierfreiheit versus Berufsrecht: Dürfen behandelnde Ärzte ihre Patienten beerben?
Abo-Inhalt 11.04.2024 4 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Christina Thissen, Münster, voss-medizinrecht.de
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Hinweis an Redaktion
| Sicherlich erleben Sie in Ihrem Praxisalltag Situationen, in denen Patienten keine Angehörigen oder sonstig nahestehende Personen mehr haben, die sich um sie kümmern (wollen). Manchmal entwickeln Patienten in diesen Konstellationen eine besondere Bindung zur behandelnden Hausärztin oder zum Hausarzt, insbesondere wenn es auf das Lebensende zugeht. Aber darf dies so weit führen, dass der Patient seinen Arzt als Erben einsetzt? Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main befassen (Entscheidung vom 21.12.2023, Az. 21 W 91/23). |
Inhaltsverzeichnis
- Hausarzt wird von Patientin als Miterbe eingesetzt und erhält Vollmacht über deren Barvermögen
- Ein mitbegünstigter Cousin der Patientin ficht das Testament an, das Nachlassgericht erhält zwei Erbscheinanträge
- Nachlassgericht lehnt beide Erbscheinanträge ab
- Das angerufene OLG sieht zwar in der testamentarischen Zuwendung eine Vorteilsnahme durch den Arzt ...
- ... hält das Testament zugunsten des Arztes aber für wirksam!
ID: 49994273
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