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UV-GOÄ 2024BG-Gebührenerhöhungen um gut vier Prozent zum 01.07.2024
Abo-Inhalt 25.07.2024 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Die Gebührensätze in der UV-GOÄ wurden nach einigen Steigerungen in den letzten Jahren zum 01.07.2024 erneut um 4,22 Prozent angehoben. Ausgenommen von der Erhöhung sind lediglich vier Abrechnungspositionen. |
Nur vier der bis zur Nr. 9.900 UV-GOÄ reichenden Abrechnungspositionen sind von der Gebührenerhöhung um mehr als vier Prozent ausgenommen: Es handelt sich um die Nrn. 4780, 4782, 4783 und 4785 UV-GOÄ, die in Zusammenhang mit PCR-Tests zur Verfügung stehen.
Ausgabe: 8/2024, S. 2 · ID: 50086914
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