G-BA-Beschluss Genehmigungsvorbehalt bei Cannabisverordnungen entfällt
| Hausärzte, Fachinternisten und einige andere Facharztgruppen sowie Ärzte mit bestimmten Qualifikationen benötigen künftig für die Verordnung von Cannabisarzneimitteln keine Vorabgenehmigung der Krankenkasse mehr. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18.07.2024 gefasst (Beschluss online unter iww.de/s11311). |
Wegen möglicher Wirtschaftlichkeitsprüfungen empfiehlt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jedoch, die Verordnungsvoraussetzungen (siehe AAA 04/2023, Seite 8) unbedingt zu beachten. Insbesondere in unklaren Fällen sollte – wie bislang auch – vor Beginn einer Cannabistherapie freiwillig eine Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Der Beschluss wird jetzt vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und tritt bei Nichtbeanstandung nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Ausgabe: 8/2024, S. 1 · ID: 50105344
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