EBM-Positionen im FokusPsychosomatische Leistungen im EBM sind differenziert abzurechnen
| Für die Abrechnung psychosomatischer Leistungen stehen im EBM zwei Leistungspositionen zur Verfügung – die Nrn. 35100 und 35110. Zu deren Abrechnung sind oft ganz unterschiedliche Rahmenbedingungen zu lesen. Doch auch für diese Positionen gelten die Leistungslegenden des EBM und die zugehörigen Allgemeinen Bestimmungen. Worauf es bei der Abrechnung ankommt, fasst dieser Beitrag zusammen. |
AUSGABE: AAA 8/2024, S. 8 · ID: 50084447