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LeserforumWie sind Streptokokken-Schnelltests bei Patienten ab 17 Jahren sowie Mehrfachtests zu berechnen?

25.03.20252 Min. Lesedauer

| Frage: „Immer häufiger setzen wir Labor-Schnelltests ein und haben aktuell zwei Fragen zur korrekten Abrechnung. Der Streptokokken-Schnelltest nach EBM-Nr. 32152 (bewertet mit 2,55 Euro) ist nur bis zum Alter von 16 Jahren berechnungsfähig. Laut dem Laborkompendium soll dieser bei älteren Patienten mit Nr. 32030 (0,50 Euro) abgerechnet werden. Bedeutet dies implizit, dass der Test bei entsprechenden Beschwerden nicht als IGe-Leistung angeboten werden darf? Und – daran anknüpfend – eine Frage zu einem neuen Multiplex-Schnelltest zur Abklärung von Atemwegsinfekten, der mehrere Erreger auf einmal testet. Können wir die Nr. 32050 dafür auch dementsprechend mehrfach ansetzen?“ |

Antwort: Zu Ihrer ersten Teilfrage: Der Hinweis im Laborkompendium (siehe weiterführender Hinweis) ist in der Tat so zu verstehen, dass die dort gegebenen Empfehlungen einzuhalten sind. Eine Abrechnung eines Streptokokken-Schnelltests bei Patienten ab 17 Jahren als Ige-Leistung ist somit nicht möglich.

Auch der zweite Teil Ihrer Frage ist leider mit „Nein“ zu beantworten. Die Mehrfachabrechnung der EBM-Nr. 32030 ist gemäß der ersten Anmerkung zu dieser Position nicht zulässig (siehe Kasten).

Anmerkung zur EBM-Nr. 32030 (Orientierende Untersuchung):

„Können mehrere Bestandteile eines Körpermaterials sowohl durch Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers als auch durch Verwendung mehrerer Einfachreagenzträger erfasst werden, so ist in jedem Fall nur einmal die Gebührenordnungsposition 32 030 berechnungsfähig.“
Weiterführender Hinweis
  • Laborkompendium (PDF) mit dem entsprechenden Hinweis zur EBM-Nr. 32152 auf Seite 13 bei der KBV online unter iww.de/s12647

ID: 50362918

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