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EBMPortopauschale nach Nr. 40128 auch für Überweisungen und Einweisungen nach Videosprechstunde berechnungsfähig

28.11.20252 Min. Lesedauer

| Seit März 2025 können Vertragsärzte im Rahmen einer Videosprechstunde als strukturierte Anschlussversorgung auch Überweisungen zur Weiterbehandlung und zur Einweisung in ein Krankenhaus ausstellen. Für den postalischen Versand einer solchen Überweisung oder Einweisung kann seit dem 01.10.2025 die für den postalischen Versand anderer Verordnungen und von AU-Bescheinigungen berechnungsfähige Kostenpauschale nach Nr. 40128 – bewertet mit 96 Cent – berechnet werden. |

Weiterführender Hinweis
  • Telemedizin 2025: Neue Anlage zum BMV–Ärzte bringt neue Regeln für die Videosprechstunde (AAA 03/2025, Seite 7)

AUSGABE: AAA 12/2025, S. 1 · ID: 50645842

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