Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

EBM 2026Attraktive Vergütung für ePA-Erstbefüllung bleibt bis Mitte 2026!

02.12.20251 Min. Lesedauer

| Ursprünglich wollte der Bewertungsausschuss zum 01.01.2026 die Vergütung für die Erstbefüllung einer elektronische Patientenakte (ePA) überprüfen. Auch weitere ePA-Leistungen sollten ggf. angepasst werden. Diese Prüffrist wurde jetzt um zwei weitere Quartale bis zum 30.06.2026 verlängert. Das bedeutet, dass die Bewertungen der ePA-Nrn. 01648 (ePA-Erstbefüllung, 89 Punkte), 01647 (Ergänzung der ePA mit persönlichem APK oder Videokontakt im Quartal, 15 Punkte) und 01431 (ePA-Ergänzung ohne persönlichen APK oder Videosprechstunde im Quartal, 3 Punkte) in den Quartale I/2026 und II/2026 unverändert bleiben (AAA 10/2025, Seite 4). |

| Ursprünglich wollte der Bewertungsausschuss zum 01.01.2026 die Vergütung für die Erstbefüllung einer elektronische Patientenakte (ePA) überprüfen. Auch weitere ePA-Leistungen sollten ggf. angepasst werden. Diese Prüffrist wurde jetzt um zwei weitere Quartale bis zum 30.06.2026 verlängert. Das bedeutet, dass die Bewertungen der ePA-Nrn. 01648 (ePA-Erstbefüllung, 89 Punkte), 01647 (Ergänzung der ePA mit persönlichem APK oder Videokontakt im Quartal, 15 Punkte) und 01431 (ePA-Ergänzung ohne persönlichen APK oder Videosprechstunde im Quartal, 3 Punkte) in den Quartale I/2026 und II/2026 unverändert bleiben (AAA 10/2025, Seite 4). |

AUSGABE: AAA 12/2025, S. 1 · ID: 50646794

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte