Dokumentation
Aufbewahrungsfristen: Exakte Vorgaben, was wie lange aufzubewahren ist
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Seite 12
24.07.2024
3 Min. Lesedauer
Patientenakten sind gemäß § 57 Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren und müssen jederzeit zur Verfügung stehen. Elektronisch gespeicherte Daten müssen entsprechend lange gesichert ...