Expertentipp
Nr. 70 GOÄ: Die Abrechnung von Attesten und AU-Bescheinigungen
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19.01.2026
3 Min. Lesedauer
Versicherer und auch Beihilfestellen erstatten ausschließlich Leistungen, die im Rahmen einer Heilmaßnahme anfallen, also ausschließlich therapeutische und diagnostische Leistungen. Bescheinigungen nach Nr. 70 GOÄ (40 Punkte, 5,36 Euro ...