Musterverträge und -schreibenMusterformulierung: Folgeleistungen beim GKV-Patienten abrechnen
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Mit der Erklärung es Abschlusses oder dem Abbruch einer KFO-Behandlung nach 6 Monaten Frist können keine kieferorthopädischen Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Alle Folgeleistungen sind privat zu vereinbaren und zu berechnen. Um für alle Beteiligten größtmögliche Transparenz herzustellen, ist es für behandelnde Kieferorthoäden unabdingbar, den Patienten, die Krankenkasse und den behandelnden Hauszahnarzt zu informieren. Diese Textbausteine helfen Ihnen dabei.
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