Sept. 2023
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Sept. 2023 abgeschlossen.
ZahnersatzGilt das Planungskürzel „KV“ nur für vestibuläre mit Kunststoff verblendete Kronen?
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Frage: „Ist es korrekt, dass das Kürzel ‚KV‘ in der Regelversorgung ausschließlich für die Planung einer vestibulär mit Kunststoff verblendeten Krone steht oder hat sich daran etwas geändert?“ |
Antwort: Das Planungskürzel „KV“ im Rahmen der Zahnersatzplanung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bedeutet „Krone mit vestibulärer Verblendung“. Es enthält zunächst keinen Hinweis auf das Verblendmaterial.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AAZ 9/2023, S. 10 · ID: 49531585
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion