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ZahnersatzGilt das Planungskürzel „KV“ nur für vestibuläre mit Kunststoff verblendete Kronen?

Abo-Inhalt03.07.20236363 Min. LesedauerVon beantwortet von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

| Frage: „Ist es korrekt, dass das Kürzel ‚KV‘ in der Regelversorgung ausschließlich für die Planung einer vestibulär mit Kunststoff verblendeten Krone steht oder hat sich daran etwas geändert?“ |

Antwort: Das Planungskürzel „KV“ im Rahmen der Zahnersatzplanung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bedeutet „Krone mit vestibulärer Verblendung“. Es enthält zunächst keinen Hinweis auf das Verblendmaterial.

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AUSGABE: AAZ 9/2023, S. 10 · ID: 49531585

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