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ParodontologiePAR-Behandlung HVM-freundlich gestalten: Potenziale erkennen und ausschöpfen

20.09.20235 Min. LesedauerVon Jasmin Klecker, ZMV, ZAMA – Praxismanagement

| Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) für die Parodontitis-(PAR-)Behandlung nach der seit Juli 2021 geltenden Richtlinie (AAZ-Sonderausgabe, Abruf-Nr. 47715640, Leseprobe im ZR 04/2021, Seite 15 f.) reduziert den Wert der großzügig angelegten Behandlungsstrecke in einzelnen Regionen extrem. Daher ist unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots gemäß § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V im Vorfeld zu evaluieren, ob das Therapieziel nach den Vorgaben der S3-Leitlinie erreicht werden kann. Insbesondere die Vorbehandlung spielt dabei eine entscheidende Rolle. |

Nutzen der PAR-Vorbehandlung

Die PAR-Vorbehandlung ist mit der S3-Leitlinie aus dem Behandlungsfokus gerückt. Warum Sie sie jedoch schnellstmöglich wieder in Ihren Praxisalltag intergieren sollten, liegt nahe! Eine einzelne professionelle Zahnreinigung (PZR) als Vorbehandlung wird oft nicht reichen, um zu überprüfen, ob Sie das Ziel einer nach S3-Leitlinie durchzuführenden Behandlung erreichen.

Zwar ist die Compliance der Patienten nicht mehr in der Behandlungsrichtlinie manifestiert, dennoch ist die Mitarbeit zwingend erforderlich. Erste Regresse haben sich bereits angekündigt, da die Patienten die UPT-Termine nicht einhalten, die Befundevaluation zu spät erfolgt oder auch andere Kriterien seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen kritisiert werden.

Aufbau in drei Phasen

Die PAR-Vorbehandlung sollte wie die unterstützende Parodontitis Therapie (UPT) in einem längeren Zyklus erfolgen. Eine dreiphasige Therapie kann zur Einleitung, aber auch zur Abwendung einer PAR-Therapie als erstrebenswertes Konzept umgesetzt werden. Die Vorteile eines solchen Konzepts sind:

  • Compliance-Check
  • Reduktion von Sondierungstiefen bereits vor Beginn der PAR-Behandlung zwecks Steigerung des Behandlungserfolgs
  • keine Budgetbelastung bzw. Abzüge aufgrund des HVM

1. Mundhygienediagnostik, Tiefenreinigung und Informationsaustausch

  • Beläge sichtbar machen durch Anfärben
  • Plaque- und Blutungsindex erfassen
  • Informationsaustausch und Demonstration von Putztechniken und Hilfsmitteln
  • intensive Zahnreinigung
  • ggf. medikamentöse Therapie, sofern diese in das Behandlungskonzept der Praxis passt

Zwischen Phase 1 und Phase 2 liegt ein Zeitraum von 4 bis 8 Wochen.

2. Reevaluation, bei Bedarf Nachreinigung

  • Mundhygienediagnostik und Vergleich mit der Ausgangssituation
  • Zahnsteinkontrolle
  • bei Bedarf grundständige PZR

Zwischen Phase 2 und Phase 3 liegt ein Zeitraum von 4 bis 8 Wochen.

3. Mundhygienediagnostik, PSI und Beratung durch den Zahnarzt

In Phase 3 entscheidet der Zahnarzt, ob eine PAR-Therapie über die gesetzliche Krankenversicherung nötig ist oder ob man mit einem engmaschigen Prophylaxekonzept weiterbehandelt Nach Verbesserung der Situation können die Intervalle patientenindividuell gestreckt werden. Eine gute Referenz für Intervalle bieten die Zyklusleistungen Nrn. 1000 und 1010 GOZ (siehe Zeitplanung am Ende des Beitrags).

Ansonsten entspricht Phase 3 weitgehend Phase 2 (Mundhygienediagnostik/Vergleich mit der Ausgangssituation, Zahnsteinkontrolle, ggf. PZR; s. o.).

Wichtig | Die dargestellten Phasen enthalten private Zusatzleistungen, die mit dem Patienten privat vereinbart und nach GOZ abgerechnet werden müssen.

Musterabrechnung für die Phasen 1 bis 3

Die folgende Musterabrechnung verzichtet auf eine Faktorvorgabe. Der Steigerungsfaktor sollte auf Grundlage des Stundensatzes gewählt werden. Da das Vorgehen in Phase 3 in weiten Teilen der Phase 2 entspricht, werden in der Musterabrechnung für Phase 3 nur die zusätzlich zu Phase 2 hinzugekommenen Positionen ausführlich beschrieben.

* Nach praxisinterner Kalkulation

Sicher stellt sich bei der Nr. 1000 GOZ die Frage: Wie soll ich die Mindestdauer von 25 Minuten erreichen? Wie in der Musterabrechnung für Phase 1 (s. o.) dargestellt, enthält die Nr. 1000 GOZ mehr als das Sichtbarmachen von Belägen und die dazugehörige Kommunikation. Eine ausführliche Diagnostik durch die Prophylaxefachkraft sowie die noch ausführlichere Dokumentation sind zwar für den Patienten auf den ersten Blick nicht als Bestandteil erkennbar. Mithilfe einer praxisspezifischen Patienteninformationsbroschüre, gut dokumentierten Beratungen und als schriftlich fixierte Arbeitsanweisung im Rahmen eines praxisinternen Qualitätsmanagements kann man diesen Zeitaufwand und die Leistungsinhalte allerdings extern wie intern überzeugend kommunizieren.

* Nach praxisinterner Kalkulation

* Nach praxisinterner Kalkulation

** Da die Erhebung des PSI gemäß Nr. 4005 GOZ erfolgt, ist es legitim, die Mitteilung über das Diagnostikergebnis und die Behandlungsempfehlung privat zu liquidieren.

Zeitplanung der Behandlungsintervalle

Das Behandlungsjahr beginnt mit dem Erbringen der Nr. 1000 GOZ und endet im darauffolgenden Jahr, einen Tag später.

AUSGABE: , S. 4 · ID: 49679221

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