KostenerstattungHäufig gestellte Fragen zur Kostenerstattung nach § 13 SGB V bei GKV-Patienten
Abo-Inhalt04.06.20253 Min. LesedauerVon Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl.VWA), Praxismanagerin, Mülsen
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Bestimmte Behandlungen sind als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur begrenzt möglich (zum Beispiel Endodontie; AAZ 06/2024, Seite 2 ff.) § 13 Sozialgesetzbuch (SGB) V sieht dafür das Prinzip der Kostenerstattung vor. Dazu erreichten die Redaktion in den letzten Wochen erreichten mehrere Fragen. Dieser Beitrag gibt die Antworten. |
ID: 50412444
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion