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Beratung in der ApothekeAktuelles Hintergrundwissen zum Rauchstopp

Abo-Inhalt10.12.202585 Min. Lesedauer

Seit dem 20.08.2025 erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Nikotin oder Vareniclin zur Tabakentwöhnung. Voraussetzung ist, dass die Versicherten schwer abhängig sind und an einem evidenzbasierten Tabakentwöhnungsprogramm teilnehmen. Was bedeutet das ganz praktisch?

Der Arzt soll die schwere Tabakabhängigkeit anhand festgelegter Kriterien und unter Einbeziehung einer Selbsteinschätzung des Versicherten feststellen. Die Selbsteinschätzung des Patienten erfolgt mithilfe des Fagerström-Tests für Nikotinabhängigkeit in Verbindung mit der AWMF-S3-Leitlinie „Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung“. Der Fagerström-Test besteht aus sechs Fragen zum Rauchverhalten und kann jederzeit auch online zur Selbsteinschätzung durchgeführt werden. Für jede Frage wird anhand der gegebenen Antwort eine Punktzahl zwischen 0 und 3 vergeben. Anschließend werden die Punkte addiert. Nach Fagerström liegt bei 0 bis 2 Punkten keine bis geringe, bei 3 bis 5 Punkten eine mittlere, bei 6 bis 7 Punkten eine mittlere bis starke und bei 8 bis 10 Punkten eine starke körperliche Abhängigkeit vor. Eine Art Kurzversion des Fagerström-Tests ist der Heaviness of Smoking Index (HSI) der Leitlinie. Hier werden nur zwei Fragen zum Rauchverhalten gestellt und jeweils 0 bis 3 Punkte vergeben. Ein Ergebnis von 0 bis 2 Punkten bedeutet keine bis geringe, ein Ergebnis von 3 bis 4 Punkten eine mittlere und ein Ergebnis von 5 bis 6 Punkten eine starke Abhängigkeit.

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AUSGABE: AH 1/2026, S. 1 · ID: 50645398

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