LeserforumFür eine Apotheke ist ein Datenschutzbeauftragter empfehlenswert
Ein AH-Leser fragt: Muss eine Apotheke zwingend einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Antwort: In einer Apotheke muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn sich 20 Personen oder mehr mit der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen. Unabhängig von der Personenzahl sind alle Unternehmen zudem verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen, wenn die Datenverarbeitung besonders risikoreich ist. In Zeiten der elektronischen Patientenakte (ePA) sollte daher jede Apotheke einen Datenschutzbeauftragten bestellen – unabhängig von der Mitarbeiterzahl.
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AUSGABE: AH 1/2026, S. 1 · ID: 50645404