Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
    1. Startseite
    2. AH Apotheke heute
    3. Für eine Apotheke ist ein Datenschutzbeauftragter empfehlenswert

LeserforumFür eine Apotheke ist ein Datenschutzbeauftragter empfehlenswert

Abo-Inhalt04.12.202586 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

Ein AH-Leser fragt: Muss eine Apotheke zwingend einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Antwort: In einer Apotheke muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn sich 20 Personen oder mehr mit der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen. Unabhängig von der Personenzahl sind alle Unternehmen zudem verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen, wenn die Datenverarbeitung besonders risikoreich ist. In Zeiten der elektronischen Patientenakte (ePA) sollte daher jede Apotheke einen Datenschutzbeauftragten bestellen – unabhängig von der Mitarbeiterzahl.

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: AH 1/2026, S. 1 · ID: 50645404

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte