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BilanzRechnungsabgrenzungsposten: Ab dem Jahresabschluss 2022 wird alles wesentlich einfacher

Abo-Inhalt26.01.20231900 Min. Lesedauer

| Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) finden sich bisher in fast jeder Bilanz. Doch das wird sich ab dem Jahresabschluss zum 31.12.2022 erheblich ändern. Denn aufgrund einer Änderung im JStG 2022 kann auf die Bildung von RAP in vielen Fällen komplett verzichtet werden. Konkret bedeutet das, dass insbesondere gebildete aktive RAP zum 31.12.2022 aufgelöst werden können. Die Folge: Der Gewinn des Jahres 2022 reduziert sich teilweise erheblich. ASR-Autor Marvin Gummels klärt auf. |

BFH: Auch kleine RAP sind zu bilden

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AUSGABE: ASR 2/2023, S. 14 · ID: 48974370

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