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BilanzRückstellungen im Autohaus: So ermitteln Sie die Urlaubsrückstellung „finanzamtssicher“

Abo-Inhalt25.09.2023692 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Ihre Mitarbeiter haben zum Bilanzstichtag noch ausstehenden Urlaub? Dann müssen Sie als Arbeitgeber dafür eine Rückstellung bilden. Obendrein müssen Sie diese Rückstellung auch noch handels- und steuerrechtlich unterschiedlich berechnen. Wie das geht, zeigt Ihnen Teil 3 der ASR-Beitragsserie „Rückstellungen im Autohaus“ anhand eines Musterbeispiels. |

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AUSGABE: ASR 10/2023, S. 15 · ID: 49594614

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