BilanzRückstellungen im Autohaus: So ermitteln Sie die Urlaubsrückstellung „finanzamtssicher“
| Ihre Mitarbeiter haben zum Bilanzstichtag noch ausstehenden Urlaub? Dann müssen Sie als Arbeitgeber dafür eine Rückstellung bilden. Obendrein müssen Sie diese Rückstellung auch noch handels- und steuerrechtlich unterschiedlich berechnen. Wie das geht, zeigt Ihnen Teil 3 der ASR-Beitragsserie „Rückstellungen im Autohaus“ anhand eines Musterbeispiels. |
Inhaltsverzeichnis
- Urlaubstage in das Folgejahr übertragen
- Schritt 1: Ermittlung des Urlaubsentgelts (Jahresarbeitsentgelt)
- Schritt 2: Ermittlung der Arbeitstage je Jahr
- Schritt 3: Ermittlung der Resturlaubstage
- Schritt 4: Ermittlung der Urlaubsrückstellung
- Vereinfachung: Die Durchschnittsmethode
- Exkurs: Überstunden und Rückstellung
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AUSGABE: ASR 10/2023, S. 15 · ID: 49594614