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Photovoltaik auf dem AutohausPV-Anlage und Autohaus-Personengesellschaft bilden zwei Betriebe: So erfolgt die Besteuerung

Abo-Inhalt01.10.20241779 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Autohäuser haben einen hohen Stromverbrauch. Das ist Fakt. Ebenfalls Fakt ist, dass die meisten Autohäuser über große Dachflächen verfügen. Da drängt sich ein Gedanke nahezu auf: Photovoltaik. Bei aller Euphorie darf die Besteuerung aber nicht in Vergessenheit geraten – und die variiert je nach Größe der PV-Anlage und in Abhängigkeit von der Rechtsform des Autohauses. Was ertrag- und umsatzsteuerlich gilt, wenn das Autohaus als Personengesellschaft geführt und die PV-Anlage als gesonderter Gewerbebetrieb betrieben wird, zeigt Teil 4 der ASR-Serie „Photovoltaik auf dem Autohaus“. |

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AUSGABE: ASR 10/2024, S. 11 · ID: 50008089

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