Arbeitsrecht/KündigungAnscheinsbeweis für den Zugang von Kündigungen per Einwurf-Einschreiben ist ausreichend
| Die Arbeitsgerichte befassen sich immer wieder mit der Zustellung von Kündigungen, die Arbeitgeber per Post versenden. Denn: Der Zeitpunkt des Kündigungszugangs entscheidet darüber, ob der Arbeitgeber die Kündigungsfrist eingehalten hat. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat kürzlich entschieden, dass ein Beweis des ersten Anscheins vorliegt, wonach Mitarbeiter der Post einen als Einwurf-Einschreiben versendeten Brief regelmäßig während der üblichen Zustellzeiten in die Hausbriefkästen der Empfänger einwerfen. Das Urteil bedeutet eine Erleichterung für Arbeitgeber. |
Inhaltsverzeichnis
- Was der Anscheinsbeweis rechtlich bedeutet
 - Wer die Beweislast für den Zugang von Kündigungen trägt
 - Der BAG-Fall: Kündigung per Einwurf-Einschreiben
 - Mitarbeiterin klagt gegen den Kündigungszeitpunkt
 - Das BAG sieht keine Ausnahme von dem Anscheinsbeweis
 - BAG orientiert sich an Rechtsprechung gemäß § 130 BGB
 - Urteil schafft Rechtssicherheit für Arbeitgeber
 
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