PersonalmanagementPflichtverletzung in der Elternteilzeit – wie Autohäuser mit Aufhebungsvertrag darauf reagieren
Top-BeitragAbo-Inhalt05.05.20254 Min. LesedauerVon Alexandra Callies, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
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Hinweis an Redaktion
| Um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können, nutzen immer mehr Arbeitnehmer die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Allerdings besteht während der Elternteilzeit ein besonderer Kündigungsschutz. Dies stellt Arbeitgeber vor Herausforderungen, wenn sie sich während dieser Zeit mit erheblichen Pflichtverletzungen eines Arbeitnehmers in Elternteilzeit konfrontiert sehen, bei denen sie unter anderen Umständen sofort eine Kündigung aussprechen würden. ASR erläutert, warum in solchen Fällen ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein kann. |

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Bild: © JenkoAtaman - stock.adobe.com
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