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WettbewerbsrechtAlte Unterlassungserklärungen außerordentlich kündigen – das geht in der Praxis

Abo-Inhalt03.12.2025125 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Yevgenia Vinokurov, Essen

Autohäuser haben Unterlassungserklärungen abgegeben, um wettbewerbsrechtliche Prozesse zu vermeiden. Doch wie ist die Rechtslage, wenn inzwischen eine Gesetzesänderung eingetreten ist oder der frühere Abmahner aus der Liste der abmahnungsberechtigten Organisationen gestrichen wurde? Hier kann eine außerordentliche Kündigung sinnvoll sein.

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ID: 50633174

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