AltteilesteuerAltteilesteuer: Darf der Hersteller den Rechnungsbetrag kürzen?
Ein ASR-Leser fragt: Manche Kunden kommen mit einem Motorschaden in unsere Werkstatt. Im Rahmen der Garantieabrechnung wird der Motor ausgetauscht und die Leistung gegenüber dem Hersteller abgerechnet. Die Rechnung enthält auch das Altteil bzw. die „Altteilesteuer“. Nun kommt es vor, dass viele Hersteller die Altteilesteuer auszahlen, andere hingegen den Rechnungsbetrag um die Altteilesteuer kürzen. Ist das richtig?
Antwort — Die umsatzsteuerliche Behandlung der „Altteilesteuer“ bei einem Motoraustausch im Rahmen einer Garantieabrechnung richtet sich nach Abschn. 10.5 Abs. 3 UStAE. Weil bei der Lieferung eines Austauschteils der Wert des zurückgegebenen Altteils als Teil der Bemessungsgrundlage berücksichtigt wird, ist der auf das Altteil entfallende Steuerbetrag gesondert in der Rechnung gegenüber dem Hersteller auszuweisen. Diesen Steuerbetrag hat der Hersteller zu übernehmen.
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