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>UmsatzsteuerUmsatzsteuerfreie Lieferungen an NATO-Hauptquartiere

01.12.20253 Min. Lesedauer

Lieferungen und sonstige Leistungen an ein NATO-Hauptquartier sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Das BMF hat dazu im November 2025 eine aktualisierte Liste der NATO-Hauptquartiere herausgegeben (BMF, Schreiben vom 14.11.2025, Az. III C 3 – S 7493/00005/005/009, Abruf-Nr. 251190).

Weiterführender Hinweis
  • Aktuelle Übersicht „NATO: Hauptquartiere“ auf iww.de/asr → Abruf-Nr. 50628112

ID: 50642835

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