SonderausgabenOnline Geld verdienen: Das Steuer-1 × 1 für die Beratung von Influencern
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Das Thema „Besteuerung von Influencern“ nimmt aus Sicht der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebs- und Fahndungsprüfungen einen immer höheren Stellenwert ein. Daraus folgt natürlich auch ein besonderer Beratungsbedarf. In der Praxis sprechen wir immer nur über die Influencer. Längst verdienen aber auch Prominente aus dem Showbusiness, Sängerinnen und Sänger und Spitzensportler mit Social Media. Deshalb lautet der Titel dieser AStW-Sonderausgabe zwar „Steuer-1 ×1 für die Beratung von Influencern“. Doch die Steuerregeln und Steuertipps können 1 : 1 auch für andere Mandanten umgesetzt werden, die online Geld verdienen.
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